Hausordnung

Wir freuen uns Euch als Gast in unserem PfadfinderZentrum Ostharz (PZO) begrüßen zu dürfen.

Unsere Einrichtung wird nach pfadfinderischen Regeln als Selbstversorgerhaus betrieben, das bedarf der Bereitschaft aller Nutzer zur Mitwirkung beim Erhalt der Einrichtung.

Damit unser Haus langfristig vielen Gruppen zur Verfügung stehen kann, bitten wir um Beachtung folgender Hausordnung. Sie ist Bestandteil des Belegungsvertrages.

  1. Wir bitten die Gruppen bei ihrer Ankunft und Einweisung eine verantwortliche Person zu benennen.
  2. Sollten bei der Ankunft irgendwelche Schäden in den Räumen oder der Einrichtung festgestellt werden, bitten wir diese zu melden. Durch die Gruppe verursachte Schäden bitten wir ebenfalls umgehend zu melden. Dazu bitte den ausgehändigten Abrechnungsbogen benutzen.
  3. Das Befahren der Zeltwiese ist nicht gestattet. Fahrzeuge sind auf dem Parkplatz abzustellen.
  4. Unsere Einrichtung wird oft von mehreren Gruppen gleichzeitig genutzt, gegenseitige Rücksichtnahme ist eine Selbstverständlichkeit.
  5. Das PZO liegt inmitten eines Naturschutzgebietes. Die umliegenden Wiesen dürfen nicht betreten werden, der Wald nur auf den ausgewiesenen Wegen. Bei Verstoß müssen die Gruppen damit rechnen, dass sie von den Bauern, Jägern oder Naturschutzbehörden belangt werden.
  6. Das Spielen an und in der Selke erfolgt auf eigene Gefahr. Der Flusslauf ist ein geschütztes Gewässer. Eventuell gebaute Staudämme sind vor Abreise wieder aus dem Flusslauf zu entfernen.
  7. Für Notfälle steht ein frei zugängliches Festnetztelefon zur Verfügung.
  8. In allen Häusern des PZO gilt Rauchverbot. Das gesamte Objekt verfügt über eine Brandmeldeanlage. Hierzu sind auch die ausgehängten Informationen zum Verhalten im Brandfall sowie zum Umgang mit der Brandmeldeanlage bei Fehlalarm zu beachten. Die Zufahrt zur Löschwasserentnahmestelle an der Selke ist ständig freizuhalten. Wir verweisen auf die Brandschutzordnung. Rauchen ist nur an der ausgewiesenen Raucherecke erlaubt.
  9. Der Lagerfeuerplatz steht allen anwesenden Gruppen gleichermaßen zur Verfügung, die Nutzung ist einvernehmlich zwischen den Gruppen zu regeln. Kochfeuer auf der Zeltwiese sind auf Feuertischen oder Feuerschalen zu errichten. Feuergruben sind nicht erlaubt. Die allgemeinen Brandschutzregeln und insbesondere die Waldbrandwarnstufen sind unbedingt einzuhalten.
  10. Jede Gruppe sorgt für Sauberkeit in den benutzten Räumen bzw. auf der Zeltwiese. Die Reinigungstätigkeiten haben gemäß der ausgehängten Reinigungspläne zu erfolgen. Bei Anwesenheit mehrerer Gruppen organisieren die Gruppenleitungen eigenständig untereinander die wechselnden Dienste.
  11. Hauseinrichtungsgegenstände (Betten, Stühle, Tische u.a.) dürfen nicht außerhalb des Hauses benutzt werden. Alle Einrichtungsgegenstände haben sich vor Abeise der Gruppen in ihrer ursprünglichen Position zu befinden.
  12. Das PZO stellt keine Bettwäsche oder Bettdecken und Kopfkissen zur Verfügung. Pfadfindertypisch können die Betten auch mit sauberen Schlafsäcken benutzt werden.
  13. Im PZO wird der Müll getrennt. Das erspart Kosten und hilft der Umwelt. Die Hinweise zur Mülltrennung sind strikt zu befolgen
  14. Das Mitbringen von Haustieren ist bei Vertragsabschluss anzukündigen und nur nach Genehmigung mit dem Verein erlaubt.
  15. Vor der Abreise erfolgt mit Vertretern des Vereins und der benannten verantwortlichen Person eine gemeinsame Abnahme der genutzten Einrichtungen.
  16. Das PZO darf am Ende der Maßnahme erst verlassen werden, wenn die Gruppen den vertraglich vereinbarten Zustand hergestellt haben:

im Haus:

  • Die Heizkörper sind auf Stufe 1 gestellt und die Zimmer gelüftet, die Fenster wieder geschlossen.
  • Die Tische wieder ordnungsgemäß hingestellt und die Stühle hochgestellt.
  • Alle benutzten Zimmer sind besenrein, es ist auch unter den Betten, Tischen und Bänken gefegt.
  • Die Mülleimer in allen Räumen, auch in den Sanitärräumen, sind entleert und der Müll entsprechend der Mülltrennung entsorgt.
  • Die Waschbecken sind durchgewischt, der Fußboden der Duschräume ist mit dem Gummiabzieher grob gereinigt.

in der Küche (gilt für Haus und Zelterküche):

  • Lebensmittelreste sind entfernt.
  • Kühlschränke sind gesäubert.
  • Das Geschirr ist gewaschen und ordnungsgemäß abgestellt.
  • Der Fußboden ist gescheuert und mit der Gummilippe abgezogen bzw. in der Zelterküche trockengewischt.

auf dem Platz:

  • Der Lagerfeuerplatz ist sauber und ordentlich.
  • Vereinseigenes benutztes Bauholz ist an den vorgesehenen Platz zurückgebracht.
  • Lagerbauten, Feuertische und Feuerschalen sind zurückgebaut.
  • Der Lagerplatz ist von jeglichem Unrat geräumt und dieser gemäß Mülltrennung entsorgt

Die benannte verantwortliche Person jeder Gruppe wird gebeten, der Gruppe zu Beginn des Aufenthaltes die oben genannten Regeln mitzuteilen, weitere Ausführungen stehen im Handbuch.

Wir bitten die Gruppenleiter während des Aufenthaltes der Gruppen einen Abrechnungsbogen auszufüllen, auf dem auch Mängel und Hinweise dokumentiert werden können.

Folgende Mängel behalten wir uns vor zu berechnen (z.B. durch Einbehalt der Kaution):

  • Das PZO befindet sich nicht in besenreinem Zustand (Pkt. 16 der Hausordnung)
  • Mülltrennung ist nicht ordnungsgemäßes erfolgt (Pkt. 13. der Hausordnung)
  • Staudämme in der Selke oder Lagerbauten wurden nicht zurückgebaut (Pkt. 6 der Hausordnung)
  • Die Einrichtungsgegenstände befinden sich nicht an ihrem ursprünglichen Platz (Pkt. 11 der Hausordnung)

 

Wir wünschen euch einen angenehmen Aufenthalt in unserem PfadfinderZentrum Ostharz.

Euer Team PZO